Wettbewerb des BMAS “Deutscher Förderpreis 2025”

Der Wettbewerb „Deutscher Fachkräftepreis 2025“ wird vom BMAS ausgerichtet. Der Bundesverband der Freien Berufe e.V. hat uns auf den Wettbewerb aufmerksam gemacht, da er die Bedeutung der Freien Berufe für den Arbeitsmarkt in quantitativer und qualitativer Hinsicht sichtbarer machen kann.

Teilnehmen können Steuerberatungskanzleien, Institutionen (z. B. öffentliche Verwaltung, Universitäten, Stiftungen) und Netzwerke sowie Träger von Netzwerken, an denen sich mindestens drei Akteure aus unterschiedlichen regionalen Instituten beteiligen (beispielsweise Kammern).

Der Wettbewerb ist auf solche Maßnahmen und Projekte begrenzt, die zur Fachkräftegewinnung bzw. Fachkräftesicherung entscheidend beitragen. Ausdrücklich zur Bewerbung aufgerufen sind auch neuere Projekte oder Maßnahmen, die das Potenzial erkennen lassen, dieses Ziel künftig engagiert zu unterstützen.
Beim Fachkräftepreis wird in sieben Kategorien ausgezeichnet:

  • Ausbildung
  • Weiterbildung,
  • Fachkräftezuwanderung
  • Erwerbspotenziale
  • Arbeitskultur,
  • Innovatives Netzwerk
  • Digitale Ansätze.

Die Bewerbung um den Deutschen Fachkräftepreis 2025 ist online unter https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Fachkraeftesicherung/Deutscher-Fachkraeftepreis/deutscher-fachkraeftepreis.html einzureichen. Der dort hinterlegte Bewerbungsbogen kann nur zwischen dem 1. August 2024 und dem 23. September 2024, 23:59 Uhr, online ausgefüllt und versendet werden.

Weitergehende Informationen finden Sie auf der folgenden Internetseite:

https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Fachkraeftesicherung/Deutscher-Fachkraeftepreis/Teilnahmebedingungen

Aus den Einsendungen erstellen die mit der Durchführung des Wettbewerbs beauftragten Partner eine anonymisierte Shortlist, aus der eine Jury die Preisträgerinnen in den sieben Preiskategorien ermittelt. Die Gewinnerinnen und Gewinner werden im Rahmen einer Abendveranstaltung am 25. Februar 2025 in Berlin mit dem Deutschen Fachkräftepreis 2025 durch das BMAS ausgezeichnet.

Schreiben der Bundessteuerberaterkammer vom 24. Juli 2024.